Mitglied oder Mieter
Die grundsätzliche Aufgabe der Genossenschaft unter Beachtung der rechtlichen Aspekte ist es, ihre Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. Auf der Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung haben viele Genossenschaften die satzungsmäß- igen Voraussetzungen geschaffen auch Nicht- mitglieder mit Wohnraum zu versorgen - in unserer Satzung ist dies so geregelt.
Der wesentliche Unterschied zwischen Mitglied und Nichtmitglied: MitgliedAls Mitglied einer Genossenschaft sind Sie Miteigen- tümer durch den Erwerb der Genossenschafts- anteile. Die Mitgliedschaft ist nicht an den Wohn- raum gebunden, d.h. man kann auch Mitglied sein ohne Wohnung. NichtmitgliedAls Nichtmitglied können nicht alle Wohnungen der Genossenschaft zur Versorgung genutzt werden. Weiterhin zahlen Nichtmitglieder entsprechend Satzung der Genossenschaft einen Mietaufschlag. |
Die Vorteile einer Mitgliedschaft im ÜberblickDas genossenschaftliche Wohnen ist trotz der 100-jährigen Tradition kein Auslaufmodell und gewinnt gegenwärtig wieder an Attraktivität. Genossenschaften sind meist leistungsstarke Unter- nehmen und können unabhängig von politischen Zwängen sich entwickeln - ganz so einfach ist es aber leider nicht. Als Mitglied können Sie:
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